Glossar
Geschäftsordnung
Das Erfolgsgeheimnis der parlamentarischen
Demokratie liegt darin, dass die Minderheit jederzeit
begründete Hoffnung hat, zur Mehrheit zu werden, und die
Mehrheit jederzeit damit rechnen muss, zur Minderheit zu werden.
Jeder hat also ein Interesse daran, Regeln zu entwickeln, mit denen
sowohl Regierung wie Opposition leben können. Das wird
deutlich in der um Ausgleich der Interessen bemühten Geschäftsordnung des Bundestages,
in der die Funktionen, die Rechte und Pflichten, die Einberufungen
und Abläufe von Sitzungen und vieles mehr detailliert
vorgeschrieben wird. Im Gegensatz zu den ersten deutschen
Parlamenten in monarchischer Zeit, in der Kaiser und Könige
glaubten, den Abgeordneten eine "Disziplin" vorgeben zu
müssen, legt das Grundgesetz in Artikel 40 fest: "Der
Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter
und Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung."
Damit ist die Geschäftsordnung autonomes Satzungsrecht des
Parlamentes. Sie muss zwar nach jeder Wahl neu beschlossen werden.
Doch in der Regel übernimmt der Bundestag die
Geschäftsordnung seines Vorgänger-Parlamentes und
verändert sie im Verlauf der Wahlperiode nur gelegentlich,
dabei weniger in ihren Gründzügen als in kleinen
Details.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/go