Glossar
Gesetze
Zu unterscheiden sind Gesetze im materiellen
und Gesetze im formellen Sinn. Gesetze im formellen Sinn sind alle
im verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren vom
Parlament verabschiedeten Willensakte. Für
verfassungsändernde Gesetze ist nach dem Grundgesetz eine
qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des
Bundestages und des Bundesrates erforderlich. Ferner ist zwischen
Bundes sowie Landesgesetzen zu unterscheiden, je nachdem, ob
sie vom Bund oder einem Land erlassen wurden. Bei Gesetzen im
materiellen Sinn handelt es sich um hoheitliche Anordnungen, die
sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen zur Regelung einer
unbestimmten Zahl von Fällen wenden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gesetze