Glossar
Große Anfrage
Fraktionen bzw. so viele Abgeordnete, wie eine
Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die
Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische
Fragen mit Hilfe einer Großen Anfrage aufzufordern. Die
Anfrage wird schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert.
Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder von so
vielen Mitgliedern des Bundestages, wie eine Fraktion bilden
können, verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die
Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab,
kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die
Tagesordnung setzen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/grosse_anfrage