Glossar
Investitionen
Der Bund kann Investitionen tätigen. Das
sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht
militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von
beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen
und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und
für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Hierbei
handelt es sich um öffentliche Ausgaben, die geeignet sind,
Produktionsmittel der Volkswirtschaft zu erhalten oder zu
verbessern. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite
aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben
für Investitionen darstellen. Ausnahmen sollen nur
zulässig sein zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/I/investitionen