Glossar
Indemnität
Indemnität bedeutet, dass ein Abgeordneter
zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer
Äußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner
Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt
oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen
werden kann. Dies gilt jedoch nicht für verleumderische
Beleidigungen.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/I/indemnitaet