Glossar
kw- und ku-Vermerke
Planstellen oder Ausgaben, die im Haushaltsetat
eines Jahres eingeplant sind, die es aber in den nächsten
Jahren nicht mehr geben soll, erhalten den Vermerk "kw"
(künftig wegfallend). Planstellen, die künftig
umgewandelt werden sollen, erhalten den Vermerk "ku" (künftig
umzuwandeln) unter Angabe der Art der Stelle und der Besoldungs-
oder Vergütungsgruppe, in die sie umgewandelt werden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kw_ku