Glossar
Kostenpauschale
Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die
durch das Mandat entstandenen Aufwendungen eine steuerfreie
Kostenpauschale, vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die
Ausgaben für den Unterhalt eines Büros außerhalb
des Sitzes des Bundestages (meist im Wahlkreis),Mehraufwendungen am
Sitz des Parlaments und bei Inlandsreisen sowie die Kosten für
Fahrten im Rahmen der Mandatsarbeit innerhalb der Bundesrepublik
decken. Die Pauschale betrug zu Beginn der 15.Wahlperiode 3.417
Euro.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kost_pausch