Glossar
Parteien
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern,
die dauernd auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und
das Ziel der Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder
Bundesebene haben. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger
Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die
Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei, doch
muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen
entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Artikels 21 GG sind
diese in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und
können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten
werden.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/P/parteien