Glossar
Petitionen
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat
das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition,
eine Bitte oder Beschwerde bei einem der Länderparlamente bzw.
beim Bundestag einzureichen. In einer Petition kann beispielsweise
eine Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss
des Bundestages berät über die Anliegen, die die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche bzw. Einrichtungen
der Bundesverwaltung betreffen. Die Befugnisse des Petitionsausschusses zur
Überprüfung von Beschwerden sind gesetzlich geregelt.
Dabei kann der Petitionsausschuss zur abschließenden
Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die
Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur
Erwägung oder als Material zu überweisen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/P/petitionen