Glossar
Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union (EU). In ihm sind die EU-Mitgliedstaaten durch je einen Minister vertreten. Der Rat beschließt einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit. Den Ratsvorsitz („Ratspräsidentschaft“), den derzeit Finnland innehat, wird Deutschland am 1. Januar 2007 für sechs Monate übernehmen. Unterstützt wird der Rat durch ein Generalsekretariat. Die Arbeiten des Rates werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) vorbereitet, der wiederum von zahlreichen Ratsarbeitsgruppen unterstützt wird.
Rechtliche Regelungen zum Rat der EU finden sich insbesondere in den Artikeln 202-210 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/rat