Glossar
Ratifizierung
Von der Bundesregierung ausgehandelte
völkerrechtliche Verträge, die die politischen
Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der
Mitwirkung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen
Körperschaften sowie eines Gesetzes. Das heißt, Bundestag und Bundesrat müssen
den Verträgen zustimmen. Der Bundespräsident
schließt namens des Bundes die Verträge. Im Bundestag
werden Ratifizierungsvorhaben in zwei Lesungen
durchgeführt.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/ratifizierung