Glossar
Schriftführer
Schriftführer sind Abgeordnete, die
auf Vorschlag ihrer Fraktionen vom gesamten Bundestag in dieses Amt
gewählt werden. Ihre Zahl ist nicht vorgegeben. Meistens
werden gut 40 gewählt, damit sie sich während der
Sitzungstage häufig abwechseln und ihren eigentlichen
Abgeordnetenaufgaben noch nachgehen können. Je zwei
Schriftführer bilden zusammen mit dem
Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter den
Sitzungsvorstand. Sie sitzen hinter dem Rednerpult, links und
rechts neben dem amtierenden Präsidenten. In der Regel
gehört einer den Regierungsfraktionen und einer den
Oppositionsfraktionen an. Sie nehmen Anträge und Wortmeldungen
entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten,
überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen
als Sitzungsvorstand gemeinsam das Ergebnis von Abstimmungen fest.
Können sie sich bei Abstimmungen per Handheben nicht einigen,
wer dem Augenschein nach gewonnen hat, verfügen sie eine
Auszählung der Stimmabgabe. Dazu verlassen alle Abgeordneten
den Plenarsaal und betreten ihn wieder durch "Ja"-, "Nein"- oder
"Enthaltungs"-Türen, wobei sie gezählt werden. Dieses
Verfahren wird auch "Hammelsprung" genannt.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/schriftf