Glossar
Schriftliche Fragen
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt,
in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an
die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer
Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden. Die
während einer Woche eingegangenen Antworten werden in der
folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache
veröffentlicht.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/schriftl_frag