Glossar
Sitzverteilung
Die Verteilung der Sitze im Bundestag
entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur
Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag für
ein von dem englischen Verfassungsrichter Thomas Hare und dem
deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickeltes Modell. Danach
werden die 603 zu vergebenden Sitze im Bundestag mit der Zahl der
Zweitstimmen der einzelnen Parteien multipliziert und durch die
Gesamtzahl der Zweitstimmen aller an der Verteilung teilnehmenden
Parteien dividiert. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze,
wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Die dann noch zu vergebenden
Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Reste, die sich
bei der Berechnung ergeben, geteilt. In einem weiteren
Zählgang werden die direkt gewählten Abgeordneten von der
für jedes Land ermittelten Gesamtzahl abgezogen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert Jan. 2003
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert Jan. 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/sitzvert