Glossar
Überhangmandate
Überhangmandate treten dann auf, wenn eine
Partei durch Direktmandate mehr Abgeordnete in den Bundestag
entsendet als ihr nach Berechnung der Sitzverteilung zustehen. Im
15.Deutschen Bundestag gab es zunächst fünf
Überhangmandate, vier für die SPD und eines für die
CDU/CSU.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/U/ueberh_mandate