Glossar
Wahlausschuß
Die Richterinnen und Richter jedes Senats des
Bundesverfassungsgerichts werden je
zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die
vom Bundestag zu berufenden Richter werden vom Wahlausschuss
gewählt, der aus zwölf Abgeordneten besteht. Diese
Abgeordneten werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den
Ausschuss gewählt. Zur Wahl einer Richterin oder eines
Richters ist die Zweidrittelmehrheit des Wahlausschusses
erforderlich.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/W/wahlaussch