Glossar
Wahlkreis
Damit das Verfassungsgebot der "gleichen" Wahl
eingehalten wird und alle Stimmen gleich viel Gewicht haben, ist
das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt, in denen stets
annähernd gleich viel Wahlberechtigte wohnen. Das sind jeweils
rund 200.000, wobei gewisse Abweichungen nach oben und unten
möglich sind. Faktisch gibt es aber zwischen den Wahlkreisen
erhebliche Unterschiede, die sich auch in der Betreuung durch die
Abgeordneten niederschlagen: Ein Flächenwahlkreis mit
großer Ausdehnung erfordert allein zeitlich mehr Fahr- und
Organisationsaufwand als ein auf wenige Kilometer beschränkter
Großstadtwahlkreis.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/W/wahlkreis