Glossar
Wehrbeauftragter
Unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht
hat jeder Soldat die Möglichkeit, sich etwa im Zusammenhang
mit der Aufdeckung möglicher Missstände innerhalb der
Bundeswehr an den Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Wehrbeauftragte wird
auf Weisung des Bundestages oder dessen Verteidigungsausschusses
zur Prüfung bestimmter Vorgänge tätig. Er kann aber
auch aus alleiniger Verantwortung heraus handeln. Er wird dann bei
den entsprechenden Stellen aktiv, wenn ihm durch Eingaben von
Soldaten oder durch Mitteilung von Bundestagsabgeordneten
Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der
Grundrechte der Bundeswehrangehörigen schließen lassen.
Der Wehrbeauftragte berichtet dem Bundestag einmal im Jahr
über das Ergebnis der parlamentarischen Kontrolle zum Schutz
der Grundrechte der Soldaten. Quelle: Blickpunkt Bundestag - Mai
2000
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/W/wehrbeauftr