Glossar
Wahltag
Nach dem Bundeswahlgesetz (§ 16) bestimmt
der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Er folgt der
Empfehlung der Bundesregierung. Nach üblicher Staatspraxis
legt die Regierung ihre Empfehlung fest, nachdem sie die
Bundesländer, den Bundestag und die einzelnen Fraktionen
kontaktiert hat. Im Gesetz gibt es keine Regelung für das
Vorschlagsrecht für den vom Bundespräsidenten zu
benennenden Wahltag. Der Wahltag muss in einem Zeitraum gefunden
werden, der frühestens 45, spätestens 47 Monate nach
Beginn der laufenden Wahlperiode liegt.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/W/wahltag