Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern neu überdenken
Berlin: (hib/SAS) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern neu zu überdenken, mahnte der Justizminister Thüringens, Andreas Birkmann, in einem Gespräch mit dem Rechtsausschuss am Mittwochmorgen an. Aus Sicht der Länder zieht der Bund immer mehr Kompetenzen an sich und verletzt damit das Mitwirkungsrecht der Bundesländer, so etwa beim fünften Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz oder dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Birkmann bezog sich in seinen Äußerungen auf eine jüngst vom ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erhobene Forderung, angesichts eines "Stillstands bei vielen Reformprojekten" die Zustimmungspflicht durch den Bundesrat neu zu prüfen. Er vertrat die Auffassung, der Föderalismus dürfe nicht eingeschränkt werden. Birkmanns Einschätzung, der Bund ziehe Kompetenzen stärker an sich, schloss sich die CDU/CSU-Fraktion an. So seien in den Anfängen der Republik nach dem Grundgesetz zustimmungspflichtige Gesetze eher die Ausnahme gewesen, heute bildeten sie die Regel. Dies hänge auch mit verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zusammen. Da der Bund immer "expansiver" vorgegangen sei, habe man die Länder in Gesetzgebungsverfahren stärker zurückgedrängt und erst nachträglich ihre Zustimmung eingeholt. Man lege aber Wert auf einen guten Gedankenaustausch; eine Verzahnung mit der "Dritten Gewalt" sei von vornherein notwendig. Der Union zufolge geht es um die "materiell rechtlichen Fragen", in denen der Föderalismus reformiert werden müsse.
Demgegenüber teilte die SPD nicht die Kritik, die Länder würden im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend beteiligt. So habe sich etwa beim Waffenrecht gezeigt, dass diese bereits beim Regierungsentwurf zu einem frühen Zeitpunkt mitgewirkt hätten. Des Weiteren verwiesen die Sozialdemokraten auf einen noch abzustimmenden Gesetzentwurf zur Juristenausbildung, der der Zustimmung der Länderkammer bedürfe. Die SPD bezog sich auf eine zunächst "mühsam" erzielte Einigung der Bundesländer untereinander und drückte die Hoffnung aus, dass die Länder nicht nur an dieser festhalten werden, sondern dass man sich auch über das zu verabschiedende Gesetz verständigen werde.