Steuerliche Übergangsregelung für ältere Sportanlagen herbeiführen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll zusammen mit den Ländern eine Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von älteren Sportanlagen herbeiführen. Dies verlangen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS in einem gemeinsamen Antrag ( 14/8375), über den der Bundestag am heutigen Donnerstag abstimmen wird. Wie es darin heißt, hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Mai 2001 entschieden, dass bei der Vermietung von Sportanlagen von einer einheitlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistung auszugehen ist. Damit sei er von seiner bisherigen Rechtsauffassung abgewichen. Bisher sei die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufgeteilt gewesen. Die neue Rechtsprechung bewirke eine Vereinfachung und schaffe Rechtssicherheit, da bisher häufig Streitfälle über die Abgrenzung der Einnahmen zwischen den Anlagenbetreibern und der Finanzverwaltung aufgetreten seien. Aus der einheitlichen Umsatzsteuerpflicht der Vermietungseinnahmen folge aber, dass den Betreibern der Anlagen der volle Vorsteuerabzug aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten zustehe. Dies erleichtere Investitionen in neue Anlagen sowie in die Erweiterung und Modernisierung älterer Einrichtungen. Die Betreiber älterer Anlagen unterlägen der vollen Umsatzsteuerpflicht, obwohl ihnen in der Vergangenheit nicht die volle Vorsteuerabzugsmöglichkeit zugestanden habe. Für Altanlagen, die weniger als zehn Jahre betrieben wurden, gebe es die Möglichkeit, den Abzug der auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeiträge teilweise zu Gunsten des Betreibers zu berichtigen. Dieses Recht hätten jedoch nicht alle von der neuen Rechtssprechung negativ Betroffenen.
Wie es in dem Antrag heißt, müsse das Ziel einer solchen Übergangsregelung sein, Zusatzbelastungen Betroffener ohne ausreichendes nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht zu meiden, wenn sie in der Vergangenheit ihre Investitionen auf der Basis der bisherigen Rechtsprechung kalkuliert und getätigt hätten und vor diesem Hintergrund längerfristige vertragliche Bindungen eingegangen seien. Über das Ergebnis solle die Bundesregierung dem Parlament spätestens bis Ende Mai berichten.