Geplantes Tariftreuegesetz unter der Lupe
Berlin: (hib/VOM) Nach dem Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Schutz tariflicher Standards bei öffentlichen Auftragsvergaben durch ein so genanntes Tariftreuegesetz erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/8697). Der am 21. Dezember 2001 in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7796) sei mehrfach von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt worden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Stand des Gesetzgebungsverfahren zu beurteilen und zu sagen, welche Konflikte und Probleme für die Verzögerung ausschlaggebend sind. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Haltung die Regierung zu dem als Lösung für die besonderen Probleme der ostdeutschen Wirtschaft diskutierten Vorschlag vertritt, eine zeitliche Staffelung der Tariftreueverpflichtung des Gesetzes auf zunächst 90 Prozent der ortsüblichen Tariflöhne einzuführen. Auch zu Änderungswünschen der Gewerkschaften an dem Gesetzentwurf soll sie Stellung beziehen. Schließlich wird gefragt, zu welchem Zeitpunkt das Tariftreuegesetz nach Auffassung der Regierung spätestens in Kraft treten sollte.