"Defizite und tatsächliche Neuorientierung" beim Verbraucherschutz erläutern
Berlin: (hib/WOL) Die Aufarbeitung von Defiziten beim Verbraucherschutz steht im Zentrum einer Großen Anfrage der CDU/CSU ( 14/8653). Die Fraktion bezieht sich darauf, Empfehlungen im Bericht der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit, Hedda von Wedel, über wichtige organisatorische Entscheidungen seien bislang nicht umgesetzt worden. Dies schlage sich unter anderem im Versagen des Bundesministeriums durch verschleppte Weitergabe der Information über verseuchte Fischabfälle aus den Niederlanden nieder und beziehe sich auch auf Versäumnisse bei der Schaffung und Überprüfung einheitlicher Standards für BSE-Tests. Für andere verbraucherrelevante Bereiche fehlten dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) übergreifende Kompetenzen. Bereits am Widerstand der eigenen Kabinettskollegen gescheitert sei das "Vorzeigeprojekt" der Ministerin, das Verbraucherinformationsgesetz. Der im März beschlossene Kabinettsentwurf bleibe weit hinter den BMVEL-Ankündigungen vom November 2001 zurück.
Vor diesem Hintergrund erkundigen sich die Abgeordneten nach der Reorganisation des BMVEL. Sie wollen wissen, welche der im "Von-Wedel-Bericht" empfohlenen Zuständigkeitsverlagerungen aus anderen Ministerien in das BMVEL genommen worden sind und aus welchen Gründen die Zuständigkeit für Trinkwasser, für genetisch veränderte Substanzen oder für die Überwachung von Bioziden nicht in das BMVEL verlagert wurden. Zur Reorganisation der nachgeordneten Bundesbehörden soll die Regierung die Gründe für die Schaffung von zwei Bundesbehörden - das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) - darlegen. Gefragt wird, ob dies nicht den Informationsfluss erschwere und eine effiziente Reaktion im Krisenfall verhindere. Angesprochen wird dabei, dass mit der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig nunmehr drei statt bisher zwei Bewertungsbehörden existierten. Die Regierung soll Kommunikationsstrukturen darlegen und sagen, ob eine effiziente Zusammenarbeit zur Krisenkoordination zwischen EU, Bund und Ländern gewährleistet ist. Erläutert werden soll schließlich die personelle und finanzielle Ausgestaltung der Behörden und die Gewährleistung eines funktionierenden Schnellwarnsystems in Krisenfällen.
Zum Thema Lebensmittelsicherheit fragt die Fraktion, warum Erzeugnisse des ökologischen Landbaus nicht der Lebensmittelüberwachung unterliegen und warum bislang nur privat geführte BSE-Testlabore überprüft wurden. Die Regierung soll sich zum Stand eines bundesweiten Kontrollsystems von BSE-Testlaboren und zur Risikobewertung von BSE durch künftige EU-Beitrittsländer äußern. Bei der Verbraucherinformation gilt das Interesse derzeitigen und künftigen Rechten und Pflichten sowie der deutschen Abstimmung mit EU-Vorgaben. Von Interesse ist weiter die Haltung der Regierung zu einem Gesetzentwurf über die Datennutzung zum Verbraucherschutz, der im Bundesrat diskutiert wird. Erläutert werden sollen darüber hinaus mögliche Defizite beim Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht auf EU-Ebene in Bezug auf Verbraucherschutz und Fairplay der verschiedenen Wirtschaftsebenen. Schließlich erkundigt sich die Union nach der Einbeziehung des BMVEL bei der Entscheidung für die "Euro-Info-Verbraucher e. V." in Kehl als künftige nationale Klärungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Sie will ebenso wissen, ob Erfahrungen des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel dabei berücksichtigt wurden.