Solidarbeitrag der Arzneimittelherstellung war "freiwillige Leistung"
Berlin: (hib/VOM) Bei dem von forschenden Arzneimittelherstellern zur Verfügung gestellten Solidarbeitrag von 400 Millionen DM zur Konsolidierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine staatlich auferlegte Abgabe, sondern um eine freiwillige Leistung. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8685) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/8438). Das Arzneimittel-Begrenzungsgesetz regele die Verteilung einer von forschenden Arzneimittelherstellern geleisteten freiwilligen Einmalzahlung an die gesetzlichen Krankenkassen. Die freiwillige Zahlung sowie ihre Zusicherung durch die Industrie verstoße nicht gegen die Rechtsordnung, so die Regierung. Damit werde kein "verfassungsrechtlich unzulässiges Sonderopfer" begründet. Die Zahlungen der Pharmaindustrie würden nach allgemeinen steuerlichen Regelungen behandelt. Sie seien als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar und minderten in voller Höhe den steuerpflichtigen Gewinn, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
Nach Auffassung der Bundesregierung soll der Apotheker nach der Aut-idem-Regelung auch in Fällen, in denen der Arzt offensichtlich nicht preisgünstig verordnet hat, einen Austausch vornehmen. Dies sei etwa möglich, wenn der Arzt aus einer Gruppe, die nur sechs für einen Austausch in Frage kommende Arzneimittel enthält, das teuerste verordnet. In diesem Falle komme ein Austausch in Betracht, ohne dass das untere Preisdrittel berücksichtigt werden müsste, sondern er könnte es mit dem preiswertesten Präparat dieser Gruppe tauschen. In der Übergangsphase bis zur Bekanntmachung der oberen Preislinien zum 1. Juli 2002 soll der Apotheker Recherchen zur Preisgünstigkeit von Arzneimitteln stellen. Unter der Annahme, dass die Hälfte aller Verordnungen für ein Aut-idem, also für ein preisgünstigeres Präparat, genutzt werden, beziffert die Regierung die jährlich zu erzielenden Wirtschaftlichkeitsreserven auf etwa 230 Millionen €. Zu den in diesem Jahr möglichen Einsparungen macht sie keine Angaben, weil noch nicht absehbar sei, welche Marktabdeckung die Aut-idem-Gruppen erreichen werden, die in diesem Jahr voll angewendet werden. Die Krankenkassen überprüfen anhand der Apothekenabrechnungen, so die Regierung, ob der Apotheker ein Arzneimittel entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und der Verordnung des Arztes ersetzt hat. Eine darüber hinausgehende Kontrolle ist nach Ansicht der Regierung nicht notwendig.