Weitgehende Übereinstimmung über die Entsorgung von Altfahrzeugen
Berlin: (hib/WOL) Weitgehende Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die Entsorgung von Altfahrzeugen ergibt sich aus der Gegenäußerung der Bundesregierung, die sie in Form einer Unterrichtung vorgelegt hat ( 14/8670). In 39 Fällen stimmt dabei die Regierung den Empfehlungen der Länderkammer im Sinne einer redaktionellen oder technischen "Klarstellung des Gewollten" zu. Bei elf weiteren Fällen wird den Empfehlungen des Bundesrates mit der Maßgabe einer entsprechend geänderten Formulierung des Gesetzestextes durch die Bundesregierung zugestimmt. Entsprochen hat die Bundesregierung laut Unterrichtung auch drei so genannten Prüfbitten des Bundesrates, wobei sie in einem Fall eine Erweiterung des Regelumfangs im vorgelegten Gesetzentwurf ablehnt, da dies wegen verfahrensrechtlicher Vorgaben des Gesetzes ein Inkrafttreten in der laufenden Legislaturperiode gefährden würde. Dabei gibt sie der Auffassung Ausdruck, dass rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der einschlägigen Bestimmungen konkrete Maßnahmen zu einem Monitoring, einer Dauerbeobachtung zur analytischen Überwachung der Stoffströme zur Verwertung der Materialien von Altfahrzeugen, getroffen werden sollten.