Uneinheitliche Haltung der EU zum Schiffbau-Übereinkommen der OECD
Berlin: (hib/VOM) Die derzeitige Haltung der EU-Mitgliedstaaten zu einem neuen Übereinkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Schiffbauindustrie ist uneinheitlich. Einige Staaten lehnten ein neues Übereinkommen ab oder seien unentschieden, während die Bundesregierung für eine multilaterale Regelung der staatlichen Beihilfen im Weltschiffbau eintrete, wie es in ihrem Bericht über die Neugestaltung des OEDC-Schiffbau-Übereinkommens ( 14/8741) heißt. 1994 sei auf OECD-Ebene ein zweiteiliges Schiffbau-Paket verabschiedet worden. Es habe aus einem Übereinkommen über die Einhaltung normaler Wettbewerbsbedingungen in der gewerblichen Schiffbau- und Schiffsreparaturindustrie und einer Exportkreditvereinbarung für Schiffe bestanden. Das Paket habe nicht wie geplant zum 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt werden können, weil die Zustimmung der USA ausgeblieben sei. Die OECD bereite nun neue Verhandlungen über ein Schiffbau-Übereinkommen vor, um den weitgehenden Abbau aller Subventionen und die Einführung von Sanktionsmechanismen in diesem Sektor zu erreichen. Die Bundesregierung wolle darin bestimmte marktwirtschaftliche Grundsätze festgelegt wissen, deren Beachtung für die Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb wesentlich sei. Schiffbauländer, die nicht der OECD angehören, sollten an einem künftigen Übereinkommen teilnehmen können. Aus der Volksrepublik China als aufstrebendem Schiffbauland gebe es nach dem Beitritt zur Welthandelsorganisation bereits entsprechende Signale.