Abgeordnete beschließen Entschädigung von DDR-Dopingopfern
Berlin: (hib/RAB) Dopingopfer der ehemaligen DDR sollen durch eine Einmalzahlung entschädigt werden. Dies beschloss der Sportausschuss am Mittwochnachmittag gegen die Stimmen der PDS bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP, indem er einen Antrag der Koalition ( 14/9028) annahm. Danach sollen die Betroffenen insgesamt 2 Millionen Euro erhalten. Gegen die Stimmen der Koalition und der PDS wurde ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP ( 14/9222) zurückgewiesen, wonach die Dopingopfer einen Festbetrag zur Entschädigung erhalten sollten. Gegen das Votum der PDS verabschiedeten die anderen Fraktionen eine gemeinsame Entschließung, in der das Dopingopfer-Hilfe-Gesetz als ein Zeichen für eine humanitäre und soziale Hilfe bezeichnet wird. Dopingopfer der ehemaligen DDR würden außerhalb der Rechtspflicht der Bundesrepublik Deutschland finanziell und moralisch unterstützt. Das Gesetz erhebe nicht den Anspruch einer Wiedergutmachung für erhebliche gesundheitliche Schäden, heißt es in der Entschließung. Die Regierung solle in der nächsten Legislaturperiode auf der Grundlage eines Erfahrungsberichtes prüfen, ob weitere Hilfen für die Dopingopfer erforderlich sind.
Die SPD bedauerte, dass keine gemeinsame Lösung mit der Opposition zustande gekommen sei. In der Gesetzesvorlage seien niedrige Nachweisschwellen für die Betroffenen vorgesehen, um das Verfahren zu erleichtern. Laut Fraktion soll der vorgesehene Betrag von 2 Millionen Euro aufgestockt werden, falls die Zahl der berechtigten Anträge die Erwartung übertrifft. Die Union wiederholte die Forderung, einen Festbetrag in den Entwurf einzuschreiben. Als einen großen Schritt nach vorn bezeichneten die Bündnisgrünen die Entschädigung. Die Fraktion habe das Thema angestoßen, nachdem lange nichts passiert sei. Wichtig sei es nun, dass sich auch das Nationale Olympische Komitee finanziell beteiligt. Nach Ansicht der Abgeordneten hätte ein Festbetrag für die Einmalzahlung beschlossen werden sollen. Nach Überzeugung der PDS ist der Gesetzentwurf keine Handlung nach "Recht und Gesetz". Die Frage des Dopings hätte gesamtdeutsch betrachtet werden müssen. Auch sei es fraglich, ob nach so langer Zeit die Auswirkungen von Doping noch nachgewiesen werden könnten.