Erprobung von Elektroschockwaffen der Polizei zur Prüfung empfohlen
Berlin: (hib/WOL) Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz der Länder hat Ländern und Bund empfohlen, die probeweise Einführung einer bestimmten Elektroschockwaffe der Polizeibehörden zu prüfen. Dieser Empfehlung seien die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen gefolgt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9482) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9320). Den Angaben zu Folge werden derartige Erprobungen beim Bundesgrenzschutz allerdings nicht durchgeführt. Zu Forderungen von "amnesty international" verweist die Regierung auf eine Antwort des Bundesministeriums des Inneren. Danach legt das föderative System die Zuständigkeit für die Polizei in die Hoheit des jeweiligen Bundeslandes. Der Bundesinnenminister besitze keine übergeordnete Zuständigkeit über polizeiliche Angelegenheiten. Insofern obliege es einzelnen Bundesländern zu entscheiden, welche Einsatzmittel für den polizeilichen Einsatz freigegeben würden. bei Bundesorganen des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes würde die Einführung oder der Einsatz solcher Zwangsmittels schon aus der Pflicht zum rechtsstaatlichen Handeln sowie aus Fürsorgegründen eine intensive rechtliche, medizinische, technische und auch einsatztaktische Prüfung und gegebenenfalls eine anschließende Erprobung voraussetzen. Ohne ein solches Verfahren würden beim Bund neue Zwangsmittel weder für den Einsatz freigegeben noch eingeführt.