Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie wird noch geprüft
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung prüft zurzeit noch, wie das deutsche Recht geändert werden muss, um die von der EU erlassene Gleichbehandlungsrichtlinie vom Juni 2000 in nationales Recht zu überführen. In ihrer Antwort ( 14/9983) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/9854) erklärt sie, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen für den Beginn der 15. Legislaturperiode geplant seien. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei ohne Unterschied der "Rasse" oder ethnischen Herkunft in nationales Recht umzusetzen. Schwerpunkte bildeten dabei das Zivilrecht und das Arbeitsrecht, für die das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie das Bundesjustizministerium zuständig seien. Was die direkte und indirekte Diskriminierung sowie Belästigung angeht, hat die Bundesregierung für den zivilrechtlichen Teil bereits konkrete Vorstellungen diskutiert, zu denen sie allerdings keine Angaben machte.
Mit Blick auf die Ausnahmen von der generellen Regel der Gleichbehandlung will die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie berücksichtigen, dass eine Ungleichbehandlung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft dann keine Diskriminierung ist, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche oder entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Auf die Frage nach positiven Maßnahmen bei der Umsetzung der Richtlinie erklärt sie, dass man unabhängig von Artikel 5 als Prävention gegen Diskriminierung eine gezielte Integrationspolitik betreibe. Dazu habe die Regierung verschiedene Maßnahmen zur sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen ergriffen.