Bundestag setzt 21 Ausschüsse ein
Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag hat am Mittwochvormittag 21 ständige Ausschüsse eingesetzt. Er folgte damit einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ( 15/19). Die Ausschüsse sind: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (15 Mitglieder), Petitionsausschuss (25), Auswärtiger Ausschuss (37), Innenausschuss (37), Sportausschuss (15), Rechtsausschuss (33), Finanzausschuss (33), Haushaltsausschuss (42), Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (42), Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (30), Verteidigungsausschuss (30), Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (30), Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (40), Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (40), Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (33), Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17), Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (33), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (23), Ausschuss für Tourismus (15), Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union (33) und Ausschuss für Kultur und Medien (15).
Gegen das Votum der Opposition angenommen hat der Bundestag einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/17) zur Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen. Danach wird die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und in den Ausschüssen sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet, soweit nichts Abweichendes beschlossen wird. Das Gleiche gilt für die Besetzung von anderen Gremien, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Führt dies nicht zur Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit, so errechnet sich die Verteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren. Führt auch ein Rückgriff auf dieses Verfahrens nicht zur Abbildung der parlamentarischen Mehrheit, ist das Verfahren St. Lague/Schepers so anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert wird und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird.
Bei bestimmten, nicht veränderbaren Gremiengrößen komme es vor, heißt es im dem Koalitionsantrag, dass die politischen Mehrheiten durch kein mathematisches Verfahren abgebildet werden. Dies sei in dieser Wahlperiode unter anderem bei den 16 Mitgliedern des Bundestages im Vermittlungsausschuss der Fall. Die Zahl der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss sei angesichts der paritätischen Zusammensetzung dieses Gremiums zwischen Bundestag und Bundesrat nicht veränderbar. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt den Grundsatz der Abbildung der parlamentarischen Mehrheiten in den Ausschüssen, ausdrücklich bezogen auf die Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss, bekräftigt, heißt es im Koalitionsantrag. Für Fälle, in denen die Mehrheit auch durch eine Veränderung der Gremiengröße nicht erreicht werden könne, sei daher die von der Koalition verlangte Regelung erforderlich.
Mit der Mehrheit von SPD und Bündnisgrünen abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von CDU/CSU und FDP ( 15/18), in dem abweichend vom Koalitionsantrag auf das Erfordernis, dass die Gremienzusammensetzung die politischen Mehrheiten abbilden muss, verzichtet wird.