Vorgaben für Abfallverbrennungsanlagen an EU-Richtlinie anpassen
Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung zur Änderung der bisherigen Vorgaben für Abfallverbrennungsanlagen will die Bundesregierung eine Anpassung an eine EU-Richtlinie vom 4. Dezember 2000 erreichen ( 15/14). Den Mitgliedstaaten bleibe eine Frist bis zum 28. Dezember 2002, um die Vorgaben für die Anlagen zur Verbrennung von Abfällen in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die EU-weite Angleichung zur weiteren Verringerung von Emissionen führe im Wesentlichen zu Änderungen bei Anlagen, die Abfälle verbrennen oder mitverbrennen. Die Regierung legt dar, Ländern und Gemeinden entstünden keine Mehrkosten, da sich keine Änderungen der bestehenden Vollzugsaufgaben ergeben würden. Kostenwirksam sei dagegen die Wirtschaft betroffen, soweit sie Mitverbrennungsanlagen betreibe. Die vorgelegte Konkretisierung zur weitergehenden Minderung von Luftverunreinigungen biete jedoch eine erhöhte Planungssicherheit, die langfristig Erlöse aus der Annahme von Abfällen zur Verbrennung sicherstelle. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau seien nicht zu erwarten.