Schutz der Schwarzmeer-Delphine doch noch erreicht
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat bedauert, dass die EU dem Antrag Georgiens auf eine Hochstufung des Schwarzmeertümmlers in die höhere Schutzkategorie des Anhangs I bei der 12. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Santiago de Chile im November 2002 bei den Vorabstimmungen zunächst nicht zugestimmt hat. Dies erklärt sie in der Antwort (15121) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/82). Nachdem Georgien jedoch eine Überarbeitung des Antrags vorgenommen habe, sei der Antrag erfreulicherweise doch mit den Stimmen der EU vom Plenum angenommen worden. Die Änderung des Antrages umfasse im Wesentlichen die Aufnahme in Anhang II mit einer "Nullquote". Dies komme dem Verbot des Fanges für kommerzielle Zwecke gleich und sei als Einschränkung mit den Auflagen des Anhangs I weitgehend vergleichbar. Im Übrigen habe sich Deutschland in den vorausgehenden EU-Beratungen zur Konferenz wie auch bei der EU-Koordinierung vor Ort für eine Unterstützung des georgischen Antrages eingesetzt.