Betriebe bilden Lehrlinge auch ohne Bevorzugung bei der Auftragsvergabe aus
Berlin: (hib/VOM) Unternehmen, die sich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge beteiligen, bilden auch ohne eine Sonderregelung und ohne Bevorzugung Lehrlinge aus. Dies hat nach Darstellung der Bundesregierung die Praxis gezeigt, wie aus ihrer Antwort ( 16/1712) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1505) hervorgeht. Die Fraktion hatte sich erkundigt, welche Auswirkungen der Beschluss der Bundesregierung vom September 1997 hatte, Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dann zu bevorzugen, wenn sie Lehrlinge ausbilden. Dieser Beschluss hat nach Mitteilung der Regierung "keine spürbaren Auswirkungen" auf die Schaffung neuer Ausbildungsplätze gehabt. Daher gebe es auch keine Überlegungen, einen solchen Beschluss erneut zu fassen. Das EU-Recht verlange, dass die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe alle Unternehmen gleich behandeln. Aus diesem Grund sei eine Bevorzugung von Unternehmen, die ausbilden oder eine aktive Gleichstellungspolitik betreiben, unzulässig. Eine zulässige Ausnahme sei nur dann möglich, wenn Aufträge für geschützte Werkstätten vorbehalten bleiben sollen. Dem liege der Gedanke zugrunde, dass derartige Werkstätten nicht in der Lage seien, unter normalen Wettbewerbsbedingungen Aufträge zu erhalten. Im Übrigen hält die Regierung das Vergaberecht für ungeeignet, um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen bei den Bewerbern um öffentliche Aufträge sicherzustellen.