Im Bundestag notiert: Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
Berlin: (hib/MPI) Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten nimmt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/1948) in den Blick. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai, wonach Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, "gesetzes- und grundrechtswidrig" seien. Nach Schätzungen des Sozialverbandes Deutschland seien rund 200.000 Rentenbescheide falsch und zu Ungunsten der Rentner ausgestellt worden. Die Linke will nun wissen, wann die Bundesregierung eine gesetzliche Korrektur der im Jahr 2001 eingeführten Abschläge vornehmen wird.