Waffenembargo gegen Indonesien umsetzen(wi) Die Bundesregierung hat den Beschluss der Europäischen Union, ein Waffenembargo und ein Ausfuhrverbot für bestimmte sowohl zivil als auch militärisch verwendbare Güter (Dual-use) nach Indonesien zu erlassen, in deutsches Recht umgesetzt. Dies geht aus einer Verordnung ( 14/2486) hervor, durch die die Außenwirtschaftsverordnung geändert wird. Die EU hat nach Regierungsangaben das Ausfuhrverbot für solche Dual-use-Güter, die zur internen Repression oder für terroristische Zwecke benutzt werden können, bereits in einer eigenen Verordnung umgesetzt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, so dass durch die Regierungsverordnung nur noch eine Ahndungsmöglichkeit für Verstöße gegen die EG-Verordnung geschaffen wird. Hintergrund des EU-Beschlusses sei die schwere Verletzung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht in Ost-Timor gewesen, heißt es in der Verordnung. Sie enthält ferner eine Neuregelung des Ölembargos gegenüber Jugoslawien. Die EU habe beschlossen, die Teilrepublik Montenegro und die Provinz Kosovo vom Ölembargo auszunehmen, um die demokratisch gewählte Regierung in Montenegro sowie das Kosovo zu unterstützen. Durch eine weitere Verordnung der Bundesregierung ( 14/2487) wird die Einfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz an das geänderte Warenverzeichnis für die EU-Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2000 angepasst. Darüber hinaus wird ein Doppelkontrollverfahren (Ausfuhrlizenz des Liefer- landes mit Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes) ohne Höchstmengen gegenüber Kambodscha eingeführt. |