Prozesskostenhilfe zugestehen(re)Für die Verfahren der Restschuldbefreiung und der Verbraucherinsolvenz nach der Anfang 1999 in Kraft getretenen neuen Insolvenzordnung sollte Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dies verlangt die PDS in einem Gesetzentwurf ( 14/2496). Es habe sich gezeigt, so die Fraktion, dass die erwartete Flut von gerichtlichen Konkursverfahren trotz rund 2,6 Millionen überschuldeter Haushalte ausgeblieben sei, weil die Amtsgerichte überwiegend keine Prozesskostenhilfe für die betroffenen Schuldner bewilligten. Sowohl der Gesetzgeber als auch das Bundesjustizministerium gingen jedoch davon aus, dass Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der Antragsteller und Vorliegen weiterer Voraussetzungen im gerichtlichen Verfahren gewährt werden müsse. Ohne eine klarstellende Regelung in der Insolvenzordnung werde die Hauptzielgruppe der weitgehend mittellosen Schuldner beim Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus Kostengründen nicht in der Lage sein, vor Gericht zu gehen. |