ANTRAG DER KOALITIONSFRAKTIONEN ANGENOMMEN Chancengleichheit für Frauen fördern(fa) Die Koalitionsfraktionen wollen die Chancengleichheit von Frauen in Bildung, Beruf und Gesellschaft stärker als bisher im Bewusstsein der Menschen und in der konkreten institutionellen Umsetzung verankern. Einen darauf abzielenden Antrag von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen ( 14/1195) haben sowohl der federführende Familienausschuss als auch der mitberatende Arbeitsausschuss am 27. Januar angenommen. Anträge der CDU/CSU ( 14/1549) und der PDS ( 14/1529) mit derselben Thematik wurden abgelehnt. Im Innenausschuss hatte die Union den beabsichtigten Ausbau der Teilzeitbeschäftigung wie auch die geplante Verstärkung der Kleinstselbstständigkeit kritisiert, hier vor allem die Absicht der Koalition, Kleinstselbstständigkeit in die gesetzliche Sozialversicherung einzubinden. Erhebliche Kritik übte sie auch an der beabsichtigten Verknüpfung einer Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfreundliche Betriebe, da dies zu möglichen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) führen könne und auch zu einer möglichen Einschränkung der unternehmerischen Freiheit für von Männern geführte Betriebe. Die Regierung erklärte, mit einer solchen Ausdeutung widerspräche die Union dem gemeinsamen Ziel, die berufliche Leistungsfähigkeit von Frauen angemessen zu würdigen, und lasse die bisherigen, vielfach beispielhaften Erfahrungen außen vor. Der Einwand der CDU/CSU, "wenn Frauen beteiligt sind, wird es teuer", sei kontraproduktiv für die gemeinsamen Bemühungen, die Situation der Frauen zu verbessern, und widerspräche inhaltlich dem "Ja" der Union zu Imagekampagnen für Frauen. Auch müsse es gewisse gesetzliche Vorgaben geben, sonst werde sich eine berufliche Gleichstellung absehbar nicht erreichen lassen, argumentierte die Regierung. Nicht warten auf den "Sankt Nimmerleinstag" war auch der Tenor der PDS mit ihrem Antrag auf Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Wenig Zustimmung fand auch die F.D.P. mit ihren Äußerungen zur Teilzeitbeschäftigung, die die Union mit Blick auf die Rentenregelung als "schwierig" bezeichnete. Eine Förderung der Teilzeitregelung sei "eine Frauenfalle", weil nicht Männer, sondern vor allem Frauen in Anbetracht von Familie und Kindererziehung Teilzeitregelungen im Beruf in Anspruch nehmen würden. Von Bündnis 90/Die Grünen wurde zur Kritik an einer Koppelung von Auftragsvergaben mit Frauenbezug angeführt, bereits jetzt gebe es in sechs Bundesländern eine solche Praxis, ohne dass es zu Schwierigkeiten gekommen sei. Hinsichtlich der im Antrag vorgesehenen Verbesserung der Frauensituation im Bildungs- und Forschungsbereich müsse die Chance gesehen werden, dass mit dem Generationswechsel etwa bis zum Jahr 2005 rund 50 Prozent aller Ordinarien an Hochschulen und Universitäten neu ausgeschrieben würden. Zu möglichen Benachteiligungen der Frauen, erklärten die Bündnisgrünen, zur Vermeidung von Altersarmut sei eine Grundsicherung geplant. |