Frauen in Gremien berücksichtigen(fa) Die Bundesregierung soll das seit September 1994 gültige Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes konsequenter durchsetzen. Dies gelte insbesondere bei der Besetzung von eigenen Gremiensitzen des Bundes, heißt es in einer Beschlussempfehlung des Fachausschusses ( 14/1610), die der Bundestag am 20. Januar annahm. Diskussionsgrundlage war der zweite Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes (13/10761), den das Parlament zur Kenntnis nahm. Wie aus dem Bericht hervorgeht hat sich auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes der Frauenanteil in den Gremien nur marginal verändert. Von 7 Prozent im Jahre 1991 stieg er auf 12,2 Prozent im Jahre 1998 an. Zudem gab es noch fast 30 Prozent aller Gremien, die ausschließlich von Männern besetzt waren. Vom Bundestag wurde die Bundesregierung deshalb zudem aufgefordert, auch bei den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen darauf hinzuwirken, dass Frauen in größerer Anzahl an der Arbeit in Beratungs- und Entscheidungsgremien beteiligt werden. Auch sei die Berufung von Gremien und die Wiederberufung bzw. Nachbesetzung ihrer Mitglieder in den Bundesministerien frühzeitig vorzubereiten sowie Datenbanken über qualifizierte weibliche Sachverständige anzulegen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen Entwurf zu Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vorlegen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. |