JUSTIZMINISTERIN DÄUBLER-GMELIN IM EUROPAAUSSCHUSS "Grundgesetzänderung nicht nötig"(eu) Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) muss das Grundgesetz nicht geändert werden, um Frauen den freiwilligen Dienst auch mit der Waffe in der Bundeswehr zu ermöglichen. Däubler-Gmelin schloss sich am 22. März im Europaausschuss insofern der Auffassung einer Mehrheit von Sachverständigen an. Diese hatten am 23. Februar in einer Anhörung des Rechtsausschusses (siehe Blickpunkt Bundestag 2/2000, S. 48) erklärt, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Ausschluss von Frauen von bestimmten Tätigkeiten in der Bundeswehr sei nicht mit einer EG-Gleich- behandlungsrichtlinie vereinbar, könne auch dadurch Rechnung getragen werden, die entsprechende Bestimmung des Grundgesetzes (GG, Artikel 12 a, Abs. 4 Satz 2) gemeinschaftskonform auszulegen. Die CDU/CSU erklärte dazu, es sei nicht "vollkommen unbestritten", den Artikel 12 a GG so zu interpretieren, wie es die Ministerin getan habe. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe jedenfalls in der Vergangenheit immer eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten. |