Arbeitserlaubnispflicht wird nicht abgeschafft(as) Die Arbeitserlaubnispflicht für in der Bundesrepublik lebende Ausländer wird nicht abgeschafft. Der Bundestag lehnte in seiner Sitzung am 16. März einen entsprechenden Antrag der F.D.P. ab. In dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, das Arbeitserlaubnisrecht dahin gehend zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig und nicht als Touristen in Deutschland leben, für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts eine Genehmigung erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Genehmigung, so der Antrag, sollte unabhängig von einer bestimmten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelten und mit dem Aufenthaltsstatus erteilt werden. Die F.D.P. erläuterte, im Laufe der letzten Jahre habe sich das Arbeitserlaubnisrecht angesichts des zunehmenden Aufenthalts von Ausländern, die nicht aus EU-Staaten sind, zu einem Instrument der "Arbeitsverhinderung" entwickelt. In der Aussprache im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung erklärten die Liberalen, es gehe darum, Schwarzarbeit zu verringern und Bürokratie abzubauen. Die SPD begründete ihre Ablehnung des Antrags damit, dass die Koalition bereits "eine vernünftige und sinnvolle Regelung" vorbereite. Es bestehe Handlungsbedarf, gleichzeitig sei es aber befremdlich, dass das Gesetz in den Augen der Antragsteller abgeschafft werden müsse, weil gegen es verstoßen werde. Außerdem sei die Forderung, alle Ausländer sollten ohne irgendwelche Bedingungen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, so nicht haltbar. Die Abgeordneten der CDU/CSU verwiesen auf die derzeit vier Millionen Arbeitslosen im Lande. Ein uneingeschränkter Zugang von Ausländern auf den deutschen Arbeitsmarkt sei auch angesichts des zu erwartenden Drucks aus den EU-Beitrittsländern abzulehnen. Die Bündnisgrünen erklärten, sie stimmten gegen den Antrag, da ihre Partei und die SPD derzeit Gespräche über neue rechtliche Grundlagen des Zugangs von Ausländern zum deutschen Arbeitsmarkt führe. Ein Vertreter der PDS befürwortete den Antrag trotz der in der Begründung enthaltenen "neoliberalen Ideologie", da die Abschaffung des so genannten Inländerprivilegs bei der Arbeitsaufnahme und Arbeitsvermittlung eine richtige Forderung sei. |