Prophylaxe-Opfer finanziell entschädigen(ge) Hepatitis-C-Patienten, die sich den Infekt bei einer Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen in Halle im Zeitraum von August 1978 bis März 1979 zugezogen haben, sollen entschädigt werden. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 14/2958). Die Anti-D-Immunglobulinen waren den Angaben zufolge bei der Herstellung im Institut für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirks Halle schuldhaft mit Hepatitis C verseucht gewesen. In der ehemaligen DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe gesetzlich vorgeschrieben und diente dazu, nach Geburten bei Rhesusfaktor-Unverträglichkeit eine Schädigung der nachgeborenen Kinder zu verhindern. Auf diese Weise sind laut Regierung mit Stand 30. Juni 1999 2.227 Frauen, 57 Kinder und acht Kontaktpersonen mit Hepatitis C infiziert worden. Rente und EinmalzahlungDie im Entwurf vorgesehene Hilfe für die Betroffenen besteht aus einer monatlichen Rentenleistung sowie einer Einmalzahlung. Die jeweilige Höhe soll von dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit abhängen. Für die monatliche Rente liegt die vorgesehene Summe zwischen 500 und 2.000 DM und für die einmalige Zahlung zwischen 7.000 und 30.000 DM. Die Rente soll laut Regierung gespreizt werden, um Leistungen je nach Ausmaß der Schädigung gewähren zu können. Mit der Einmalzahlung wird bezweckt, dem Schmerzensgeldgedanken Rechnung zu tragen und den humanitären Hilfeaspekt für die Vergangenheit abzugelten. Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 15 Millionen DM für das Jahr 2000 für die einmalige Zahlung soll der Bund tragen. Für die zunächst anfallenden rund 6,1 Millionen DM jährlich für die Rente sollen Bund und Länder zu jeweils 50 Prozent aufkommen. Der Länderanteil wiederum soll auf die alten und neuen Bundesländer aufgeteilt werden. Danach haben die alten Länder 12,5 Prozent und die neuen Länder einschließlich Berlin 37,6 Prozent zu schultern. Am 23. März hat der Bundestag diesen Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss für Gesundheit überwiesen. |