ANHÖRUNG DES TOURISMUSAUSSCHUSSES Gastgewerbe klagt über die hohen Vergütungstarife der GEMA(to) Die Belastung des mittelständischen Gastgewerbes durch die Tarife der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sowie durch andere Verwertungsgesellschaften übersteigt die Grenze der Belastbarkeit, sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Erich Kaub, am 17. Mai im Ausschuss für Tourismus. Der Ausschuss hatte Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Nutzung von Urheberrechten in der Tourismuswirtschaft" eingeladen. Zu den übrigen Verwertungsgesellschaften zählte Kaub die Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und die VG Bild-Kunst. Für ein Hotelzimmer verlangten die GEMA 7,50 DM, die GVL 3,75 DM und die VG Bild-Kunst 16,90 DM jährlich. Der Verband sei daran interessiert, dass die Tarife nicht ständig geändert werden und dass Erhöhungen nur über den Lebenshaltungskostenindex erfolgen. Wichtig sei, dass bei der Festlegung der Tarife nicht nur die Rechte der Urheber berücksichtigt würden, sondern auch die der Nutzer. Verändert werden müsste nach Meinung Kaubs die Stellung der GEMA als Alleinvertretung der Produzenten. Er plädierte für einen freien Markt für die Verwertung von Urherberrechten in der EU. Erforderlich seien marktgerechte, angemessene Preise. Gerechte Preise wünsche er sich auch, betonte der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Professor Reinhold Kreile. Die Urheber betrachteten sich als Teil der Tourismuswirtschaft. Ihre Vergütungen müssten daher in die Kalkulation sowohl des Gastgewerbes als auch der Urheber eingehen. Einen Streit mit dem Dehoga und mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter über einen Tarif gibt es nach den Worten Kreiles nicht. Alle Tarife stünden unter der Kontrolle der Gerichte und der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung für Musikveranstalter, Karl Petry, fragte, weshalb die GEMA nicht jedes Werk gleich behandelt. Eine geschützte Bearbeitung koste den Nutzer gleich viel wie das Original eines Werks. Erforderlich sei Wettbewerb auf diesem Gebiet. Rechtsanwalt Gerhard Pfennig, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, teilte mit, das beschwerdeführende Gastgewerbe habe nie das Gespräch mit der VG Bild-Kunst gesucht. Bislang hätten Nutzungsverträge mit verbandsunabhängigen Hotels, aber auch mit der Deutschen Bahn AG und der Lufthansa AG über die öffentliche Vorführung von Fernsehsendungen in Hotellobbys und Gasträumen abgeschlossen werden können. Wolfgang Schimmel von der Industriegewerkschaft Medien sah keinen Anlass, gesetzgeberisch zu reagieren. Auch er sprach sich für Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften aus. |