GRUNDRECHTE-CHARTA "Klassische" soziale Rechte in Charta aufnehmen(as) Die "klassischen" sozialen Grundrechte erweitert um eine "transnationale Dimension" sollen in die Grundrechte-Charta der EU aufgenommen werden. Dafür hat sich ein Vertreter des Arbeitsministeriums auf der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 28. Juni ausgesprochen. Aus einer schriftlichen Stellungnahme geht hervor, die Formulierung der Rechte könne nicht auf die Gewährleistung der Menschenwürde reduziert werden, da einige Mitgliedstaaten mit anderer Verfassungstradition als die Bundesrepublik auf einen "ausführlicheren Katalog" Wert legen würden. Keine KompetenzerweiterungWeiter heißt es, die Charta dürfe aber nicht zu einer Kompetenzerweiterung der Europäischen Union führen und "Kernbereiche" der deutschen Sozialpolitik tangieren. Rechte, wie ein allgemeiner Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, sollten nur aufgenommen werden, wenn das geltende Tarifvertragssystem nicht gefährdet würde. Den Angaben zufolge sei nach den vorliegenden Entwürfen für die Charta ein derartiger Eingriff in das Tarifvertragssystem aber nicht zu erwarten. Der Europäische Rat hatte im Juni 1999 in Köln beschlossen, eine Charta der Grundrechte der EU auszuarbeiten. Diese soll den Angaben zufolge im Dezember dieses Jahres in Nizza feierlich proklamiert werden. Hinsichtlich der EU-Regierungskonferenz zu institutionellen Reformen geht aus der Stellungnahme hervor, die Bundesregierung prüfe derzeit, bei welchen Bereichen der Sozialpolitik weiterhin Einstimmigkeiten vorausgesetzt werden müssen. Die Exekutive habe aber zum Beispiel bereits beschlossen, dass in Zukunft über den Kündigungsschutz und die Beschäftigungsbedingungen von Drittstaatsangehörigen mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden könne. In der Einstimmigkeit verbleiben sollten zum Beispiel das Aufenthaltsrecht Nicht-Erwerbstätiger, die soziale Sicherheit und der soziale Schutz der Arbeitnehmer und die kollketive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen. |