ABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS Antrag zur Vollbeschäftigung in der EU abgelehnt(as) Der Arbeitsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni mit großer Mehrheit einen Antrag der Fraktion der PDS ( 14/3030) zur Vollbeschäftigung in der Europäischen Union abgelehnt. Die Abgeordneten hatten gefordert, die EU soll ihre Geld-, Finanz-, Beschäftigungs- und Steuerpolitik so ändern, dass Vollbeschäftigung möglich werde. Im Einzelnen soll nach dem Willen der Parlamentarier die Europäische Zentralbank (EZB) die "restriktive Geldpolitik" zurücknehmen und ihre Aufgaben um das Ziel der Beschäftigungsförderung erweitert werden. Gleichzeitig soll die öffentliche Kontrolle der EZB-Politik gestärkt und das "Europäische Parlament in einen "makroökonomischen Dialog" eingebunden werden. Weiter heißt es, die europäischen Steuersysteme müssten europaweit harmonisiert und der internationale Kapitalverkehr und die Währungstransaktionen mit einer so genannten Tobin-Tax besteuert werden. Des Weiteren solle sich die EU auf ihrem Beschäftigungsgipfel zum Ziel der Vollbeschäftigung bekennen. Die PDS begründet ihren Antrag mit der in der EU vorhandenen Massenarbeitslosigkeit und dem für eine Kehrtwende notwendigen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik. Hauptproblem europäischer und nationaler Vollbeschäftigungspolitik sei das Fehlen einer konsistenten makroökonomischen Strategie. Deshalb habe sich die Lage auf dem EU-Arbeitsmarkt nicht wesentlich entspannt. Die Quote der offiziell registrierten Erwerbslosen liege bei 10 Prozent oder 17,3 Millionen Menschen. Die EZB betreibe ähnlich wie vorher die Deutsche Bundesbank eine restriktive Geldpolitik, welche die ohnehin schwache konjunkturelle Entwicklung in der EU weiter dämpfe und negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt habe. Weiter heißt es, die Steuerpolitik der Mitgliedstaaten sei von einem schädlichen Wettbewerb geprägt. Daher müssten die Zinsen einheitlich besteuert werden. Außerdem kritisieren die Abgeordneten die restriktive Ausgabepolitik der Mitgliedstaaten der EU. |