Schädliche Substanzen konsequent reduzieren(um) Auf eine rasche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen von Lösungsmitteln (VOC) in nationales Recht dringt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/3671). Nach den Vorstellungen der Union sollte die Richtlinie bereits vor dem 1. April 2001 umgesetzt sein, um eine Emissionsminderung so früh wie möglich herbeizuführen. Die vorgesehenen Sanierungszeiten von Altanlagen seien von sieben auf vier Jahre zu verkürzen. Des Weiteren treten die Parlamentarier dafür ein, Anreize zu fördern, damit Pkw mit hohem Schadstoffausstoß vorzeitig stillgelegt werden. Außerdem sollten die Steuern für schwere Nutzfahrzeuge je nach Emission stärker gespreizt werden (siehe Seite 53). Um eine dauerhafte Reduzierung der Konzentrationen von bodennahem Ozon und die Senkung der Ozonvorläufersubstanzen zu erreichen, sollten nach Auffassung der Union ganzjährig und großflächig Maßnahmen ergriffen werden. Es gelte vor allem, die Emissionen im Verkehrsbereich nachhaltig zu reduzieren. Instrumente wie Selbstverpflichtungen und ordnungsrechtliche Vorgaben sollten auf ihren Nutzen zur Minderung der Substanzen überprüft werden. Nach Angaben der Fraktion ist in Deutschland in den letzten Jahren ein abnehmender Trend bei den Ozonspitzenkonzentrationen erkennbar. Der Ausstoß der Vorläufersubstanzen sei zwischen 1990 und 1998 bei Stickoxiden um 35 Prozent, bei flüchtigen Kohlenwasserstoffen um 47 Prozent zurückgegangen. Das so genannte Ozongesetz sei bis Ende letzten Jahres befristet gewesen. Die von SPD und Bündnisgrünen angekündigte Novellierung der Sommersmogverordnung stehe jedoch noch aus. |