EU-Weißbuch als Grundlage für Umwelthaftungsrecht
(um) Eine Entschließung zum Weißbuch der EU-Kommission über die künftige Ausgestaltung des Umwelthaftungsrechts in Europa hat der Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 5. Juli mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und PDS angenommen.
Das Umwelthaftungsrecht könne bei einheitlichen Wettbewerbsbedingungen die Möglichkeit schaffen, den Umweltschutz und insbesondere die biologische Vielfalt zu stärken. Derzeit werde seitens der EU-Kommission noch diskutiert, ob die Inhalte des Weißbuchs eine Grundlage für die Formulierung einer Rahmenrichtlinie bilden sollten. Der Umweltausschuss sprach sich für die Erarbeitung einer entsprechenden Rahmenrichtlinie aus.
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Minister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) am 28. Juni zu Gast im Umweltausschuss. Neben ihm von links nach rechts Dietrich Brockhagen (Referent im Umweltministerium), Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst (Bündnisgrüne), Ausschussvorsitzender Christoph Matschie (SPD) |
Der Entschließung zufolge wird die Bundesregierung des Weiteren gebeten, die Standards des deutschen Umwelthaftungsgesetzes für die Anlagen-Gefährdungshaftung zu wahren. In einer Rahmenrichtlinie dürfe man nicht hinter die in Deutschland geltenden Standards zurückfallen.
Nach Auffassung der EU-Kommission solle eine Gefährdungshaftung für solche Aktivitäten vorgesehen werden, die unter die europäischen Umweltschutzvorschriften fielen. Die Regierung solle aber darauf hinwirken, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine Konkretisierung der unter eine EG-Rahmenrichtlinie fallenden Aktivitäten erreicht werde.
Außerdem soll sie klären, ob sich die Haftung für Schäden an der biologischen Vielfalt nur auf den potenziellen Geltungsbereich der Natura 2000-Gebiete bezieht oder entsprechende Schäden außerhalb von Gebieten im Anwendungsbereich der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie betrifft, fordert der Ausschuss.
Zu prüfen sei ebenfalls, ob die Umweltökonomische Gesamtrechnung beim Statistischen Bundesamt gestärkt und ausgebaut werden könne. Die Bundesregierung müsse eine Diskussion über eine genaue Definition der biologischen Vielfalt und ihrer monetären Bewertung anstreben. Dabei sei auch gerade die Versicherungswirtschaft einzubeziehen.
In Deutschland existiere seit Ende 1990 das Umwelthaftungsgesetz, heißt es weiter. Als äußerst problematisch habe sich in diesem Zusammenhang die Erstellung einer nationalen Verordnung für die Regelung der Deckungsvorsorge herausgestellt.