Satellitengestütztes Monitoring für Klimaschutz nutzen(um) Bei der Umsetzung einer nachhaltigen Politik soll die Bundesregierung auf satellitengestützte Erdbeobachtung zurückgreifen. Dafür spricht sich die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag ( 14/3696) aus. Dazu soll sie die betroffenen Exekutivorgane auffordern, dieses Instrument für künftige politische Maßnahmen zu nutzen. Nach dem Willen der Fraktion soll das Bundes-umweltministerium im Haushaltsjahr 2001 einen Titel in Höhe von 10 Millionen DM einrichten, um umweltpolitische Informationen bereitzustellen. Im Einzelnen gelte es, ökologische Flächenstichproben auf der Grundlage von Rohdaten eines Erdbeobachtungssystems zu erstellen, um so zu einer flächendeckenden Beurteilung des ökologischen Zustandes der Bundesrepublik zu kommen. Auch könnte die Berichtspflicht der Bundesrepublik im Rahmen europäischer Verpflichtungen wie "Natur 2000" oder bei der nationalen Umsetzung der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie" durch Informationen von Satelliten unterstützt werden. Aus Sicht der Fraktion eignen sich satellitengestützte Informationen "ausgezeichnet", um die Einhaltung der Maßnahmen des Kyoto-Protokolls der 5. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention zu verifizieren. Schaden begrenzenDie Liberalen beziehen sich in ihrem Antrag auf eine Expertenanhörung des Umweltausschusses zum Thema "Satellitengestütztes Umwelt-Monitoring als Instrument einer nachhaltigen Politik". Darin hätten die Sachverständigen die Bedeutung von satellitengestützten Informatione für die Überwachung internationaler Umweltschutzabkommen und für eine Risiko- und Schadensbegrenzung bei Naturkatastrophen unterstrichen. Die Beobachtung der Erde und ihrer Atmosphäre für wissenschaftliche Aufgaben der globalen Umweltüberwachung und der Klimaerforschung werde von Satelliten aus bereits mit großem Erfolg betrieben. Dabei sei der Einsatz satellitengestützter Informationen für politische wie wirtschaftliche Belange in Deutschland jedoch noch wenig entwickelt, verglichen mit Frankreich, den USA oder Indien. |