Bessere Vergütung für die Psychotherapeuten gefordert(pt) Für eine Verbesserung der Vergütung der Psychotherapeuten hat sich am 5. Juli der Petitionsausschuss eingesetzt. Es bestehe "dringender" Handlungsbedarf, um die Existenz der Leistungserbringer zu sichern und eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen Leistungen zu gewährleisten. Zu dem Anliegen lagen dem Ausschuss mehr als 3.000 sachgleiche Eingaben vor. Darin wurde vor allem die nach Ansicht der Petenten zu niedrige Vergütung der Psychotherapeuten kritisiert. Nach dem am 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz sei für die Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Budget für das Jahr 1999 festgelegt worden, das aber "weit" hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleibe. Bei der parlamentarischen Prüfung führte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus, dass mit dem Psychotherapeutengesetz die Psychotherapeuten als Leistungserbringer in das bestehende System der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen worden seien. Das Ausgabevolumen sei unter den Vertragsparteien vereinbart worden. Das BMG prüfe zurzeit die Kritik und beabsichtige, Stellungnahme der Verbände und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einzuholen. Diese Gespräche wurden vom Ausschuss ausdrücklich begrüßt. Da im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages bereits zwei Gesetzentwürfe dazu beraten werden, beschloss der Petitionsausschuss übereinstimmend, die Beratungen fortzusetzen, sobald die Stellungnahme des Fachausschusses vorliegt. |