Änderungsanträge ohne Erfolg(pt) Nicht durchsetzen konnte sich am 6. Juni die PDS-Fraktion mit vier Änderungsanträgen zu Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. In ihren Anträgen forderte sie eine Petition, in der Straffreiheit für Personen gefordert wird, die außerhalb der DDR für einen ihrer Auslandsnachrichtendienste tätig waren, der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen ( 14/3807). Eine zweite Petition, in der eine Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in Bezug auf das KPD-Verbotsurteil gefordert wurde, sollte laut Antrag der Bundesregierung "als Material" überwiesen werden ( 14/3805), und schließlich sollte eine dritte Petition, in der die Aufhebung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefordert wurde, durch das die KPD verboten wurde, an die Bundesregierung überwiesen werden ( 14/3804). Ebenfalls "als Material" überwiesen werden sollte eine Petition, in der die Aufhebung strafgerichtlicher Urteile verlangt wurde ( 14/3806). Alle vier Petitionen sollten nach dem Willen der PDS ebenfalls den Fraktionen "zur Kenntnis" gegeben werden. |