INVESTITIONSZULAGENGESETZ 1999 GEÄNDERT In Berlin weniger und an der Ostgrenze mehr fördern(fi) Der erhöhte Fördersatz der Investitionszulage für Erstinvestitionen in der Arbeitsmarktregion Berlin wird von 25 Prozent auf 20 Prozent herabgesetzt. Dies hat der Bundestag am 17. November beschlossen, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 ( 14/3273) in der vom Finanzausschuss am 15. November geänderten Fassung ( 14/4624, 14/4626) annahm. Das Investitionszulagengesetz 1999 war im Steuerbereinigungsgesetz 1999 dahin gehend geändert worden, dass die Grundzulage von 10 auf 12,5 Prozent und die erhöhte Zulage von 20 auf 25 Prozent erhöht wurden. Diese Erhöhungen standen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Brüssel hatte die Genehmigung davon abhängig gemacht, dass ab 2000 die "Leitlinien der EG für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" beachtet und die Fördersätze für Berlin bei kleinen und mittleren Unternehmen auf 20 Prozent begrenzt werden. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wurde eine Bestimmung zu diesen Leitlinien aufgenommen. Der Finanzausschuss hat den Entwurf ergänzt, indem er für das östliche Randgebiet Deutschlands die Grundzulage für Erstinvestitionen, die frühestens im Jahr 2001 beginnen, von 12,5 Prozent auf 15 Prozent und die erhöhte Zulage von 25 auf 27,5 Prozent anhob. Diese erhöhten Zulagen müssen von Brüssel genehmigt werden. Die CDU/CSU hatte beantragt, die Investitionszulagenbegünstigung des Handwerks in diesem Randgebiet nicht 2001 auslaufen zu lassen, sondern beizubehalten. Dazu erklärte die Regierung, das Auslaufen der Begünstigung des Handwerks ab 2002 gehe auf einen Vorschlag der Wirtschaftswissenschaftlichen Institute zurück. Das Handwerk gehöre aber zum Teil zum verarbeitenden Gewerbe, das noch bis 2004 gefördert werde. In das Gesetz wurden auch Änderungen des Einkommensteuergesetzes aufgenommen. So wird mit Wirkung von diesem Jahr an die private Nutzung des Internets durch Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte des Arbeitgebers steuerfrei gestellt. Die mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossenen Einschränkungen bei der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Aktiengeschäften und Aktienderivatgeschäften beim Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern werden aufgehoben. Zudem soll durch Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts sichergestellt werden, dass wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften nicht überbesteuert werden und Missbrauch von Steuervergünstigungen verhindert wird. Von der Steuer befreit werden auch die Fernsehlotterien "Aktion Sorgenkind", jetzt "Aktion Mensch", und "Die goldene Eins". Der Aufgabenkatalog des Bundesamtes für Finanzen wird erweitert, um die zentrale Sammlung und Auswertung von Informationen über Betrugsfälle bei der Umsatzsteuer zu ermöglichen. |